Die Aufgaben des Bürgermeisters

Seit der Änderung der Gemeindeordnung sind die Ämter des ehrenamtlichen Bürgermeister und des hauptamtlichen Stadtdirektors zur Funktion des hauptamtlichen Bürgermeisters zusammengefasst worden.

Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, freier und geheimer Wahl für die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Die Aufgaben eines hauptamtlichen Bürgermeister sind in der Gemeindeordnung NRW geregelt. Danach ist der Bürgermeister gleichzeitig Leiter der Verwaltung, Vorsitzender des Rates und des Hauptausschusses sowie Repräsentant der Gemeinde.

Leiter der Stadtverwaltung

Als Leiter der Verwaltung trägt der Bürgermeister die Verantwortung gegenüber dem Rat und den Bürgern für alles was die Verwaltung erarbeitet oder entscheidet.
Er ist gesetzlicher Vertreter der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie Dienstvorgesetzter aller städtischen Mitarbeiter.
Die Stadt Hallenberg hat ca. 50 festangestellte Mitarbeiter. Neben den Beamten, Angestellten und Arbeitern im Rathaus, im Bauhof und im Forstbetrieb gehören die Mitarbeiter des städtischen Kindergartens in Liesen, sowie Hausmeister und Sekretärin der Schulen und der Schwimmmeister zu den städtischen Mitarbeitern.
Für die Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk wurde die Betriebsführung an die Firma AWS übergeben. Die Beschäftigten sind nicht Mitarbeiter der Stadt sondern der AWS.

Vorsitzender des Rates und des Hauptausschusses

Der Bürgermeister ist Kraft Gesetztes Vorsitzender des Rates und des Hauptausschusses. In Hallenberg ist der Hauptausschuss gleichzeitig Finanzausschuss.
Der Rat besteht aus den in der Kommunalwahl für jeweils 5 Jahre gewählten Stadtvertretern. Er ist das oberste kommunale Gremium und trifft durch Mehrheitsbeschlüsse alle wesentlichen Entscheidungen der Stadt.
Der Hallenberger Stadtrat besteht aus 20 Mitgliedern. Bei der letzten Kommunalwahl 1999 erhielt die CDU 17 Sitze, die SPD 3 Sitze.
Der Bürgermeister legt die Sitzungstermine von Rat und Hauptausschuss fest, bestimmt die Tagesordnung und leitet die Sitzung. Die Beschlüsse des Rates werden vom Bürgermeister vorbereitet und anschließend ausgeführt.

Repräsentant der Gemeinde

Der Bürgermeister ist laut Gesetz Repräsentant der Stadt und der Bürgerschaft. Vor allem sollte der Bürgermeister aber immer Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger sein.